Reform des Seehandelsrechts

Rede im Bundestag (zu Protokoll) Den Gesetzentwurf zur Reform des Seehandelsrechts werden wir trotz kleinerer Mängel  mittragen, da er insgesamt eine Verbesserung gegenüber dem bisherigen Recht darstellt. Im Prinzip ist das Gesetz gelungen und stellt einen Mehrwert für die maritime Wirtschaft und die Logistikbranche dar.

13.12.12 –

Rede im Bundestag (zu Protokoll)

Abschließend wird heute über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Seehandelsrechts beraten. Der Gesetzentwurf macht viele alte Regelungen im Handelsgesetzbuch hinfällig. Viele Regelungen des bisher bestehenden deutschen Rechts gehen noch auf das Zeitalter der Segelschifffahrt zurück. Es besteht dringender Handlungsbedarf. 2004 wurde vom Justizministerium eine Sachverständigengruppe eingesetzt, die ihre Arbeit 2009 beendet hatte. Erst 2012, also nach acht Jahren kam es endlich zur Vorlage eines Gesetzentwurfs.

Insgesamt waren die Beratungen in den Ausschüssen konstruktiv und sachlich. Das kommt bei Gesetzesvorlagen von schwarz-gelb selten genug vor. Wir sind der Auffassung, dass es sich bei dem Gesetzentwurf zur Reform des Seehandelsrechts um einen zustimmungswerten Antrag handelt. Im Prinzip ist das Gesetzesvorhaben gelungen und stellt einen Mehrwert für die maritime Wirtschaft und die Logistikbranche dar.

Auch mit dem Gesetzentwurf ist die dringend notwendige gesamte Neufassung des Bereichs Seehandel im Handelsgesetzbuch noch nicht abgeschlossen. In einigen Jahren, wenn die sogenannten „Rotterdam Rules“ ratifiziert sind, wird alles nochmals von vorne angegangen werden müssen. Daher ist das Seehandelsrecht in seiner heute beschlossenen Fassung nur eine Übergangslösung. Gerade die Rotterdam Rules stellen die logische Konsequenz für die Seeschifffahrt dar, sie sind in vielen Fällen konkreter und detaillierter.

Daher mein Appell an die Bundesregierung: Werben Sie auf internationaler Ebene für eine zügige Ratifizierung der Rotterdam Rules. In der global agierenden Seeschifffahrt müssen möglichst harmonisierte Lösungen gesucht werden. Da die Seeschifffahrt rund 90 Prozent des interkontinentalen Warenverkehrs abwickelt, sind harmonisierte rechtliche Rahmenbedingungen vorteilhaft. Selbstverständlich muss gleichzeitig auf die regionalen Belange Rücksicht genommen werden.

Wichtige Seefahrtsnationen haben die Zeichen der Zeit erkannt und die Rotterdam Rules bereits unterzeichnet. Darunter sind die USA, Norwegen, Dänemark, Griechenland, Frankreich, die Niederlande und Spanien. Es würde Deutschland gut anstehen, hier zügig mit der Zeichnung und Ratifizierung nachzuziehen. An dieser Stelle hätte ich von der Bundesregierung schon etwas mehr Mumm erwartet!

Während der Beratungen hat der Gesetzentwurf durch die Abgeordneten und Experten viel Lob erhalten. Allerdings fielen auch einige Kritikpunkte, die die Bundesregierung ignoriert hat.

So gab es noch vor einer Woche durch die Koalition einen eilig eingereichten Änderungsantrag zum neuen Seehandelsrecht. Ich dachte schon, jetzt zeigt sich die Koalition sensibel und greift die Kritikpunkte der Opposition oder der vom Rechtsausschuss eingeladenen Experten nochmals auf. Doch stattdessen wurden lediglich redaktionelle Änderungen eingebaut. Wenn schon ein Expertengespräch durchgeführt wird, sollten die Beiträge wenigstens entsprechend ernst genommen werden. Viele der Hinweise der geladenen Expertinnen und Experten hätte man nutzen können, um weitere Verbesserungen im Gesetz zu verankern.

Trotz dieser Mängel werden wir den Gesetzentwurf in der nun vorliegenden Form mittragen, da er insgesamt eine deutliche Verbesserung der gegenüber dem bisherigen Recht darstellt.

Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Seehandelsrechts

Kategorie

Maritime Wirtschaft | Rede